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Wettbewerb zwischen Schulen
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Die Frage eines Wettbewerbs zwischen Schulen gewinnt unter den Gesichtspunkten der Qualitätssicherung und -verbesserung sowie des effektiven Ressourceneinsatzes an Bedeutung. Schulen unterliegen der Aufsicht des Staates; sie sind nichtrechtsfähige Anstalten und Teil der öffentlichen Verwaltung. Mit der Freiheit der Eltern bzw. Schüler, zwischen Schulen wählen zu können, entstehen für die Schulen marktähnliche Bedingungen, die zu wettbewerblichem Verhalten führen können. Vor dem Hintergrund verwaltungsrechtlicher, sozialwissenschaftlicher sowie ökonomischer Überlegungen werden am Beispiel von Gymnasien in Münster und Gelsenkirchen Kriterien eines Wettbewerbs zwischen Schulen dargelegt.
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2001
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