Die Einordnung ausländischer Gesellschaften im deutschen, US-amerikanischen und europäischen internationalen Steuerrecht
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Das Unternehmenssteuerrecht zahlreicher Staaten ist immer noch von dem Grundsatz der Rechtsformabhängigkeit gekennzeichnet. Die zunehmende Internationalisierung der Wirtschaft macht es notwendig, nach Kriterien und Mechanismen zu suchen, nach denen ausländische Gesellschaften in das nationale Steuersystem integriert werden können. Die US-Finanzverwaltung hat 1996 im innerstaatlichen Steuerrecht ausländischen Gesellschaften das Recht eingeräumt, die steuerliche Einordnung einer partnership oder corporation zu wählen (check-the-box-Richtlinien), und hat mit dem US-Musterabkommen 1996 auch bei der abkommensrechtlichen Einordnung einen neuen Weg eingeschlagen. Die vorliegende Arbeit vergleicht die Ansätze zur Einordnung ausländischer Gesellschaften im innerstaatlichen Steuerrecht und im Abkommensrecht der USA und Deutschlands. Die Ansätze zur Einordnung ausländischer Gesellschaften im deutschen Steuerrecht werden dabei insbesondere vor dem Hintergrund der Maßgaben des Europarechts untersucht.