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Die essential facility doctrine im Recht der Wettbewerbsbeschränkungen

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Der Gesetzgeber hat zum 1.1.1999 den aus den Vereinigten Staaten von Amerika in die Europäische Union übernommenen Gedanken der essential facility doctrine in das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (§ 19 Abs. 4 Nr. 4 GWB) integriert. Diese Doktrin spielt eine Schlüsselrolle bei der Liberalisierung und Deregulierung der Infrastrukturen und Netzindustrien. In der Praxis gibt § 19 Abs. 4 Nr. 4 GWB jedem einzelnen insbesondere die Möglichkeit, seinen Strom- oder Gaslieferanten frei zu wählen. Die Arbeit deckt erstmalig die aus der Schaffung des § 19 Abs. 4 Nr. 4 GWB resultierenden Rechtsprobleme umfassend ab. Sie reichen von den Grundsatzfragen nach der Legitimation und Risiken einer derartigen Wettbewerbspolitik über verfassungsrechtliche Implikationen bis hin zu den zahlreichen Anwendungsproblemen. Ausgangspunkt ist ein Verständnis des § 19 Abs. 4 Nr. 4 GWB als eine Bedingung zur Wahrnehmung von individuellen Freiheiten. Die Arbeit richtet sich an Wissenschaftler und den Praktiker in gleichen Maßen. Sie ist aus der Tätigkeit des Autors als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für deutsches und europäisches Kartellrecht von Prof. Dr. Wernhard Möschel entstanden.

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2001

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