Primäres Gemeinschaftsrecht und direkte Steuern
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Im Gegensatz zu den indirekten Steuern ist der Bereich der direkten Steuern europaweit kaum harmonisiert. Dies impliziert Steuersysteme der Mitgliedstaaten, die im Hinblick auf grenzüberschreitende Sachverhalte nicht zwingend aufeinander abgestimmt sind. So ist es letztlich Aufgabe des EuGH, die Grundfreiheiten des EG-Vertrags steuerspezifisch auszulegen, zu konkretisieren und Verstöße nationaler Normen gegen Gemeinschaftsrecht im Einzelfall aufzudecken. Unter dem Primat der unmittelbaren Geltung der Grundfreiheiten untersucht die Arbeit, ob und inwieweit sich aus der Rechtsprechung des EuGH rechtliche Bindungen und verallgemeinerungsfähige Vorgaben für den nationalen Gesetzgeber bei der inhaltlichen Ausgestaltung des Systems der direkten Steuern ableiten lassen.