Beteiligungsrechte des Betriebsrats bei der Einführung und Durchführung flexibler Arbeitszeitmodelle
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Vor der Einführung der 35-Stunden-Woche im Jahre 1995 rankte sich die Arbeitszeitdiskussion vor allem um den Umfang der wöchentlichen Arbeitszeit. Demgegenüber ist in den letzten Jahren die Frage der Verteilung des vereinbarten Arbeitszeitvolumens und damit die Flexibilisierung der Arbeitszeit in den Vordergrund getreten. Bei flexiblen Arbeitszeitmodellen geht das Leistungsbestimmungsrecht bezüglich der Lage der Arbeitszeit in erhöhtem Maße auf den Arbeitgeber über. Der Betriebsrat vertritt bei der Abstimmung der unterschiedlichen Interessen auf Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite in Arbeitszeitfragen die Arbeitnehmerinteressen. Gegenstand dieses Buches sind die Beteiligungsrechte des Betriebsrats bei der Einführung und Durchführung flexibler Arbeitszeitmodelle.