Europäisches internationales Verwaltungsrecht
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Die Arbeit behandelt die Frage, welchen Regeln das Verwaltungsrecht bei grenzüberschreitenden Fallgestaltungen folgt. Wonach bestimmt sich bei verwaltungsrechtlichen Sachverhalten mit Auslandsbezug die Zuständigkeit der inländischen Behörden, das anzuwendende Recht und welche Wirkung haben fremde Hoheitsakte im Inland? Der Schwerpunkt liegt dabei auf den Vorgaben des Gemeinschaftsrechts. Die Untersuchung zeigt, dass nationale Behörden in vielfältiger Weise an Verwaltungsentscheidungen der Behörden anderer EU-Mitgliedstaaten gebunden sind und sogar verpflichtet sein können, selbst ausländisches Verwaltungsrecht anzuwenden. Die nach dem herkömmlichen internationalen Verwaltungsrecht geltende Begrenzung des Verwaltungsrechts auf das eigene Staatsgebiet ist im Verhältnis zu den anderen Mitgliedstaaten weitgehend aufgehoben.