Außergerichtliche Konfliktregelung unter Rechtsunsicherheit
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Der Krankenhausbereich ist seit der Gesundheitsstrukturreform (GSG) 1993 in stärkerem Maße durch eine rechtliche Instabilität gekennzeichnet. Dafür sorgt nicht nur eine durch die Reformen ausgelöste „Gesetzesflut“, sondern auch längerfristig bestehende gesetzliche „Lücken“. Die Folgen dieser Rechtsinstabilität sind auch in den Pflegesatzverhandlungen erfahrbar. Da es bei der Kalkulation des prospektiven Budgets gilt, komplexe und teilweise unterschiedlich interpretierbare neue gesetzliche Regelungen zu berücksichtigen, lässt sich beobachten, dass einvernehmliche Vereinbarungen zwischen den Pflegesatzparteien seltener zustande kommen. Diese rufen im Kontext der vermehrt auftretenden rechtlichen Fragen, häufiger die außergerichtliche Schiedsstelle an, welche dann den ausstehenden Pflegesatz festsetzt. Der Weg zu einer neuen Pflegesatzvereinbarung gewinnt auch dadurch zusätzliche Komplexität, dass neue Pflegesätze grundsätzlich vom zuständigen Landesministerium zu genehmigen sind. Kern der vorliegenden Untersuchung war es demnach zu untersuchen, ob sich das derzeitige Schlichtungsverfahren auch unter Rechtsunsicherheit bewährt oder ob sich in diesem Kontext eine institutionelle Änderung des Konfliktregelungsverfahrens anbietet. Im empirischen Teil wurden zahlreiche Interviews mit den verschiedenen im Pflegesatzverfahren eingebundenen Akteuren in Rheinland-Pfalz und dem Saarland geführt. Entgegen den theoretischen Erwartungen zeigten sich die Befragten dabei mit dem aktuellen Verfahren sowie der Ausgestaltung der Schiedsstelle mehr oder weniger zufrieden. Der Grund dafür mag nicht nur in einem vollzogenen „Rollenwechsel“ der Schiedsstelle liegen, sondern auch (zumindest) in Rheinland-Pfalz in freiwilligen Vereinbarungen auf Landesebene und Musterschiedsstellenverfahren. Mit Hilfe dieser Lösungen kann die durch Rechtsunsicherheit gestiegene „Belastung“ der Schiedsstelle reduziert und ihre „Handlungsfähigkeit“ sichergestellt werden.