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Mitwirkungsrechte im Strafprozess
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An einem Strafprozess sind verschiedene Personen mit unterschiedlichen prozessualen Aktivrechten beteiligt: der Beschuldigte, der Staatsanwalt und der Geschädigte bzw. das Opfer. Die vorliegende Arbeit befasst sich mit den Rechten dieser Personen anhand der Strafprozessordnung des Kantons Zug. Unter Berücksichtigung der kantonalen und höchstrichterlichen Rechtsprechung wird dargestellt, wer unter welchen Voraussetzungen zu welchem Zeitpunkt und in welchem Umfang den Prozess beeinflussen kann. Angesichts der laufenden Gesetzgebungsarbeiten für eine eidgenössische Strafprozessordnung zeigt der Autor zudem auf, welchen Anforderungen ein solcher Gesetzeserlass hinsichtlich der Mitwirkungsrechte der Prozessbeteiligten zwingend zu genügen hat.
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2001
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