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Materielle Gesetzesbegriffe

Inhalt und Tragweite. Dargestellt insbesondere anhand von Art. 164 Abs. 1 der neuen Bundesverfassung

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Wenn eine demokratische Verfassung verlangt, dass wichtige Rechtssätze in Gesetzesform gekleidet werden, ist dies bis zu einem gewissen Grad eine Selbstverständlichkeit. Trotzdem verdienen es die so genannten materiellen Gesetzesbegriffe, die heute in zahlreichen Verfassungstexten enthalten sind, näher untersucht zu werden. Abgesehen von den verschiedenen Wortlauten interessiert beispielsweise das Verhältnis der materiellen Gesetzesbegriffe zum Gesetzmässigkeitsprinzip und zum Gewaltenteilungsprinzip und ihre Auswirkungen auf das Zusammenspiel von Gesetz und nachgeordneten Erlassformen. Die vorliegende Arbeit versucht daneben aufzuzeigen, weshalb auch moderne Verfassungen das Gesetz weiterhin auf Rechtssätze beschränken (sog. enger Gesetzesbegriff) und wie sich die Beibehaltung der Figur der Gesetzesdelegation rechtfertigen lässt.

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Materielle Gesetzesbegriffe, Roland Feuz

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2002
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