Die Sperrwirkung sekundären Gemeinschaftsrechts
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Die Arbeit widmet sich am Beispiel des Umweltrechts den Spielräumen, die Mitgliedstaaten in harmonisierten Bereichen des Europarechts für sich in Anspruch nehmen können. Ausgehend von dem als Verbot abweichender Rechtsetzung verstandenen Begriff der Sperrwirkung untersucht der Verfasser die Frage, inwieweit die gemeinschaftliche Normsetzungskompetenz und gemeinschaftliche Rechtsetzung den Mitgliedstaat in eigener Regelungstätigkeit einschränken oder an solcher gänzlich hindern. Im Zentrum der Untersuchung steht die Entwicklung systematischer Determinanten sekundärrechtlicher Spielräume. Diese sind von der jeweiligen Rechtsgrundlage des Gemeinschaftsrechtsakts sowie der gewählten Handlungsform abhängig und stehen unter dem Einfluss allgemeiner Strukturprinzipien und Rechtsgrundsätze des Primärrechts. Im Ergebnis treten mehr Spielräume zutage, als der Begriff der Sperrwirkung vermuten ließe. Deren Ausfüllung ist zudem nach dem Vertrag von Amsterdam erleichtert. Eine Anwendungsprobe am Beispiel des Abfall- und des Luftreinhalterechts bestätigt den Befund der Untersuchung. Der Rechtsanwender und -setzer in Kommission und Mitgliedstaat findet hier den aktuellen Stand der Argumentation. Dr. Jürgen P. Schlösser, ist Rechtsanwalt in Düsseldorf.