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Arbeitnehmerurheberrechte in Arbeitsverträgen, Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen

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Das deutsche Arbeitnehmerurheberrecht als Querschnittsmaterie zwischen Arbeitsrecht und Urheberrecht ist hinsichtlich der im Arbeitsverhältnis erstellten Werke von zwei konträren Grundsätzen geprägt. Dem arbeitsrechtlichen Grundsatz von der Berechtigung des Arbeitgebers am Arbeitsergebnis steht der das deutsche Urheberrecht beherrschende Grundsatz des Schöpferprinzips gegenüber. Dies führt in der Praxis zu erheblichen Rechtsunsicherheiten bei Werken im Sinne des § 43 UrhG. Die Untersuchung richtet sich an den in der Praxis mit dem Arbeitnehmerurheberrecht befaßten Leser und führt ihn in die Materie ein. Es werden Vertragsmuster und tarifvertragliche Regelungen zum Arbeitnehmerurheberrecht dargestellt und untersucht. Ergänzend werden die derzeitigen Reformvorschläge zum Arbeitnehmerurheberrecht hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf § 43 UrhG und § 69b UrhG analysiert. Abschließend wird ein eigener praxisorientierter Reformvorschlag unterbreitet.

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2002

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