Kartellprivatrecht in der internationalen Handelsschiedsgerichtsbarkeit
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Internationale Handelsschiedsgerichte werden zunehmend mit Rechtsfragen aus dem Bereich des Kartellrechts konfrontiert. Diese Rechtsmaterie war den staatlichen Gerichten vorbehalten, bis der U. S. Supreme Court 1986 anerkannte, privatrechtliche Streitigkeiten aus dem Antitrustrecht von Schiedsgerichten entscheiden zu lassen. Dieses Urteil löste einen internationalen Wettlauf beim Abbau verfahrensrechtlicher Hindernisse für schiedsrichterliche Entscheidungen in Kartellsachen aus. Der Umgang mit dem wenig vertrauten Rechtsgebiet ist für die Schiedsrichter allerdings nicht einfach, zumal die Kartellrechtsanwendung im Schiedsverfahren grundlegende, größtenteils ungeklärte Fragen aus dem Grenzbereich von Wirtschafts- und Verfahrensrecht aufwirft. Besonderes Gewicht erhält die Bestimmung des anwendbaren Kartellrechts, die dann Schwierigkeiten bereiten kann, wenn die Parteien eine ausdrückliche Rechtswahl getroffen haben. Die an der Schiedspraxis orientierte rechtsvergleichende Untersuchung wird ergänzt durch eine eingehende Analyse des verfügbaren Fallmaterials aus der europäischen und US-amerikanischen Rechtsprechung und Schiedsgerichtsbarkeit.