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Tarifvertragliche Rechtsgestaltung für den Betrieb

Gegenstand und Reichweite betrieblicher und betriebsverfassungsrechtlicher Tarifnormen

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In letzter Zeit gibt es vermehrte Versuche, unternehmerische Entscheidungen durch Tarifverträge zu beeinflussen, insbesondere durch die rechtlichen Regelungsmöglichkeiten des Tarifvertragsgesetzes für 'betriebliche und betriebsverfassungsrechtliche' Normen. Diese Normen sollen auch für gewerkschaftlich nicht organisierte Arbeitnehmer gelten, was die Arbeitsverhältnisse dieser 'Außenseiter' betrifft. Beispiele hierfür sind die einheitliche Reduzierung der Arbeitszeit, die Festlegung von Ladenschlusszeiten und die Schaffung von Besetzungsregeln für bestimmte Arbeitsplätze. Diese Normsetzung berührt zwei miteinander verbundene Fragen: Zum einen die verfassungsrechtliche Frage, inwieweit private Normsetzungen außerhalb der staatlichen Gesetzgebung für Personen gelten können, die keinen Einfluss auf diese Normen haben. Zum anderen besteht das Bedürfnis, die oft unklaren Umschreibungen der 'betrieblichen und betriebsverfassungsrechtlichen Fragen' zu präzisieren. Richard Giesen kommt zu dem Ergebnis, dass 'betriebsverfassungsrechtliche' Tarifnormen nur solche sein können, deren Erlass im Betriebsverfassungsgesetz und im Umwandlungsgesetz vorgesehen ist. 'Betriebliche' Tarifnormen können Außenseiter nur indirekt erfassen, da ihr Regelungsbereich sich nach dem Mitbestimmungssystem des Betriebsverfassungsgesetzes richtet.

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Tarifvertragliche Rechtsgestaltung für den Betrieb, Richard Giesen

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2002
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