Abgrenzungsfragen zwischen den Begriffen "Arzneimittel" und "Lebensmittel"
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Die gesetzliche Definition des Arzneimittels oder Lebensmittels ist unter verwaltungsrechtlichen und wettbewerbsrechtlichen Gesichtspunkten von Bedeutung. Die Auslegung der Gerichte von subjektivem und objektivem »Bestimmen« im Sinne der Legaldefinitionen überzeugt nicht, ebenso wie die Unvorhersehbarkeit der Ergebnisse beim Abstellen auf die Verbrauchersicht. Viele der in den Urteilen benutzten Merkmale sind für die Unterscheidung nicht (mehr) geeignet. Verfassungsrechtlich stehen sich die Grundrechte des Herstellers aus Artikel 12 GG und die des Verbrauchers unter Artikel 2 GG gegenüber. Für eine eigenverantwortliche Entscheidung benötigt der Verbraucher Informationen über ein Produkt. Deshalb sollten die ganz unbeeinflußbaren Kriterien entscheidend sein und ein verpflichtender Hinweis auf Zusammensetzung und pharmakologische Wirkungen erfolgen. Reine Werbeangaben sollten dagegen für die Produktzuordnung unbeachtet bleiben. Die Arbeit wendet sich an Hersteller, Verbraucher und entsprechende Verbände. Die Arbeit analysiert die Kriterien und soll neue grundsätzliche Anregungen geben. Zur Zeit ist der Autor in einer verwaltungsrechtlich ausgerichteten Anwaltskanzlei tätig.
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Abgrenzungsfragen zwischen den Begriffen "Arzneimittel" und "Lebensmittel", Ulrich Mühl
- Sprache
- Erscheinungsdatum
- 2002
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- Titel
- Abgrenzungsfragen zwischen den Begriffen "Arzneimittel" und "Lebensmittel"
- Sprache
- Deutsch
- Autor*innen
- Ulrich Mühl
- Verlag
- Nomos-Verl.-Ges.
- Erscheinungsdatum
- 2002
- ISBN10
- 3789080292
- ISBN13
- 9783789080296
- Reihe
- Lebensmittelrechtliche Abhandlungen
- Kategorie
- Skripten & Universitätslehrbücher
- Beschreibung
- Die gesetzliche Definition des Arzneimittels oder Lebensmittels ist unter verwaltungsrechtlichen und wettbewerbsrechtlichen Gesichtspunkten von Bedeutung. Die Auslegung der Gerichte von subjektivem und objektivem »Bestimmen« im Sinne der Legaldefinitionen überzeugt nicht, ebenso wie die Unvorhersehbarkeit der Ergebnisse beim Abstellen auf die Verbrauchersicht. Viele der in den Urteilen benutzten Merkmale sind für die Unterscheidung nicht (mehr) geeignet. Verfassungsrechtlich stehen sich die Grundrechte des Herstellers aus Artikel 12 GG und die des Verbrauchers unter Artikel 2 GG gegenüber. Für eine eigenverantwortliche Entscheidung benötigt der Verbraucher Informationen über ein Produkt. Deshalb sollten die ganz unbeeinflußbaren Kriterien entscheidend sein und ein verpflichtender Hinweis auf Zusammensetzung und pharmakologische Wirkungen erfolgen. Reine Werbeangaben sollten dagegen für die Produktzuordnung unbeachtet bleiben. Die Arbeit wendet sich an Hersteller, Verbraucher und entsprechende Verbände. Die Arbeit analysiert die Kriterien und soll neue grundsätzliche Anregungen geben. Zur Zeit ist der Autor in einer verwaltungsrechtlich ausgerichteten Anwaltskanzlei tätig.