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Meinungsfreiheit in einer vernetzten Welt

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Das Internet erlaubt jedermann, sich ohne die Vermittlung von Medienprofis öffentlich weitreichend und nachhaltig zu äußern. Muss niemand mehr Redakteure einschalten, um seine Meinung in die Welt zu transportieren, liegt es nahe, die Transportnetzbetreiber zur Inhaltskontrolle heranzuziehen. Der Verfasser zeigt, dass verwaltungsbehördliche Inhaltskontrolle auch im Internet zumeist gegen Äußerungsgrundrechte verstößt. Grundrechte setzen zudem strafprozessualen Sperrungsverfügungen enge Grenzen. Vor allem aber stellt sich mit historischer Tragweite die Frage, ob (Zugangs-)Providern im Wege gesetzlicher Inhaltshaftung die Kontrolle der Äußerungen Dritter auferlegt werden darf. Die Studie zeigt, dass die derzeitigen zivil-, urheber-, strafrechtlichen und anderen Haftungsnormen auf staatlicher wie europäischer Ebene keine solche Inhaltshaftung begründen. Das ergibt schon die einfache Gesetzesauslegung. Anders lautende Gesetze wären aber auch mit verfassungskräftigen und europäischen Grundrechten unvereinbar. Das Buch richtet sich an Internetprovider sowie alle, die sich für staatliche Inhaltskontrolle und haftungsgesetzlich vermittelte Kontrollpflichten der Internetprovider interessieren.

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2002

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