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Risikomanagement im Chemikalienrecht

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Zwischen räumlicher Internationalität der Umweltprobleme und wirtschaftlicher Internationalität des Umweltschutzes suchen die nationalen Kontrollregime einen Interessenausgleich bei der Regulierung gefährlicher Stoffe. Eckpunkte in der aktuellen Diskussion über eine weitere internationale Harmonisierung der Chemikalienkontrolle bilden die Chemikaliengesetze der USA und Deutschlands. Die vorliegende Rechtsvergleichung des US Toxic Substances Control Act und des deutschen Chemikaliengesetzes will aufgrund eines einheitlichen Untersuchungsrasters die unterschiedlichen Lösungsansätze beider Regime in vergleichbarer Weise gegenüberstellen und so Ausgangspunkt und Begleitung für die aktuelle Diskussion auf EU- und OECD-Ebene sein. Im Sinne einer Makrorechtsvergleichung ist dabei nicht ein einzelnes Rechtsinstitut sondern die gesamte Risikosteuerung unter beiden Gesetzen Gegenstand der Untersuchung. Nicht im Sinne einer Stilisierung von „Umweltrechtswunderländern“ und Propagierung von „Sünderstaaten“, sondern vielmehr als Teil eines Wettbewerbes um ein besseres Umweltrecht ergeben sich dabei für beide Systeme lohnenswerte alternative Lösungsansätze: Während auf internationaler Ebene, insbesondere durch OECD und EU, die Implementierung von sozio-ökonomischen Abwägungen in die nationalen Kontrollsysteme gefordert wird, sind die Erfahrungen der letzten zehn Jahre in den USA alles andere als ermunternd. Zwar verspricht eine sozio-ökonomische Abwägung eine Verbreiterung der Entscheidungsbasis und damit eine grössere Einzelfallgerechtigkeit, dieser Entscheidungsprozess stösst hier aber noch mehr als beim Anmeldeverfahren an die Grenzen der Machbarkeit und wirft das Problem des Gesetzesvollzuges auf. Während auf der internationalen Ebene die Einführung dieser Abwägungsinstrumentarien diskutiert wird, scheint die Kritik in den USA an diesen Abwägungen lauter zu werden, und eine Entwicklung hin zum in Deutschland praktizierten System der unterschiedlichen Massstäbe für Entschliessungsermessen und Auswahlermessen wird gefordert. Die Einzelheiten dieser aktuellen Diskussion können nicht isoliert betrachtet werden. Sie können am besten verortet werden, wenn beide Systeme der Chemikalienkontrolle gegenüber gestellt werden und die einzelnen Instrumentarien in ihrer Funktion innerhalb des jeweiligen Kontrollregimes verstanden werden. Diese Rechtsvergleichung will in diesem Sinne einen Beitrag zur aktuellen Diskussion leisten.

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Risikomanagement im Chemikalienrecht, Wolfram Klöber

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Erscheinungsdatum
2003
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