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Volksgesetzgebungsverfahren

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Die Untersuchung versucht aufzuzeigen, dass das demokratische Legitimationsprinzip der Volkssouveränität keineswegs eine verfassungsrechtliche Organgestalt der Aktivbürgerschaft erzwingt. Damit rücken die Einzelnen mit ihren autonomen Willen in den Mittelpunkt der verfassungstheoretischen Untersuchung. Der Autor entfaltet die Volksgesetzgebung als staatliche Legislativgewalt, die ausgeübt und verantwortet wird durch staatliche Organe und Behörden. Diese Abstimmungsorgane sind an das Verfassungsrecht gebunden und für die Verfassungsmäßigkeit der volksbeschlossenen Gesetze verantwortlich. Dagegen sind die Stimmberechtigten bei der Teilnahme an plebiszitären Verfahren keiner Instanz verantwortlich und in ihrer autonomen Entscheidung frei. Unter dieser Grundanschauung erörtert der Autor u. a. die verfassungsrechtlichen Fragestellungen der konsultativen Volksbefragung, der Zulässigkeitsprüfung vor einem Volksbegehren und der quantitativen Erfolgsanforderungen (Quoren).

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Volksgesetzgebungsverfahren, Klaus Herrmann

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2003
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