Das internationale Zivilprozessrecht Liechtensteins
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Als bereits 10. Band der Reihe „Schriften zum liechtensteinischen Recht“ (SLR) veröffentlicht der GMG Juris Verlag nun eine ausführliche Darstellung zum Internationalen Zivilprozessrecht (IZPR) Liechtensteins. Der vorliegende Band, Abdruck einer an der Universität Linz eingereichten Dissertation, setzt sich zum Ziel, alle verfahrensrechtlichen Fragen, welche bei einem internationalen Sachverhalt auftreten können, systematisch darzustellen, und sie anhand der liechtensteinischen Rechtslage und Rechtsprechung zu lösen. Aufgrund der Kleinheit des Fürstentums Liechtenstein und der durch seine starke wirtschaftliche Stellung entstehenden Sachverhalte mit Auslandsberührungen in allen Bereichen des Rechtslebens ergeben sich nicht nur Fragen, auf welche Weise welches materielle Recht anzuwenden ist, sondern auch zahlreiche prozessrechtliche Problemstellungen, beispielsweise wie sich der ausländische Wohnsitz einer Partei auf die Zuständigkeit auswirkt oder was für Auswirkungen ein ausländisches Verfahren hat. Nach dem Einleitungskapitel widmet sich Dr. Hannes Mähr im zweiten Teil seiner Arbeit dem Begriff des Internationalen Zivilprozessrechts, wobei er anmerkt, dass in Liechtenstein, wie auch in den Nachbarstaaten Schweiz, Österreich und Deutschland keine speziellen IZPR-Gesetze existieren. In Liechtenstein sind deshalb die meisten prozessrechtlichen Vorschriften, welche Sachverhalte mit internationalen Beziehungen betreffen, in der ZPO, der JN oder in anderen Verfahrensgesetzen enthalten. Der dritte Teil hat die inländischen Gerichtsbarkeit und internationale Zuständigkeit zum Thema. In Teil vier wird der Zivilprozess behandelt, in concreto das zivilprozessuale Fremdenrecht, die ausländische lex causae, das Beweisrecht und der Anspruch in fremder Währung. In den folgenden Kapitel wird auf die internationale Rechtshilfe, die Anerkennung und Wirkung ausländischer Verfahren, die internationalen Aspekte des Vermittlungsverfahrens sowie auf das internationale Insolvenzrecht eingegangen. Abschliessend widmet sich der Autor noch der internationalen Schiedsgerichtsbarkeit und der Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Urteile.