Praktische Notwendigkeit
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Zu den kaum mehr in Frage gestellten Dogmen in der Diskussion um Kants Ethik gehört, dass der Kategorische Imperativ als Kriterium zur moralischen Entscheidungsfindung gerade durch seinen von Kant selbst herausgestrichenen Formalismus völlig untauglich sei. Dieses Dogma gerät hier auf den Seziertisch analytischer Philosophie. Kants originelle Idee, Ethik und Logik zu verbinden, wird verteidigt. Sie gründet auf wenigen Beziehungen: Moralisch gebotene Handlungen sind praktisch notwendig. Alle unmoralischen sind praktisch unmöglich, erlaubte Handlungen sind praktisch möglich. Das praktisch Mögliche läßt sich vernünftigerweise wollen, das praktisch Unmögliche aber läßt sich nicht widerspruchsfrei wollen. Die Forderung, nur so zu handeln, wie es jedem praktisch möglich ist zu handeln, nennt Kant den Kategorischen Imperativ. Die Anwendung des Kategorischen Imperativs, das Verallgemeinerungsverfahren, ist wie die Goldene Regel zum gedanklichen Allgemeingut geworden – und wie mit anderen Gemeingütern wird auch mit ihm oft wenig pfleglich umgegangen. Ziel der Arbeit ist eine rationale Rekonstruktion dieses Verfahrens. Mit den Mitteln der modernen Logik wird der Widerspruch im Willen präzise aufgeschlüsselt, es wird gezeigt, um welche Art von Widerspruch es sich dabei handelt, zwischen welchen Elementen er auftritt und ob er in allen und nur den Fällen unmoralischen Handelns auftritt. Zu den kaum mehr in Frage gestellten Dogmen in der Diskussion um Kants Ethik gehört, dass der Kategorische Imperativ als Kriterium zur moralischen Entscheidungsfindung gerade durch seinen von Kant selbst herausgestrichenen Formalismus völlig untauglich sei. Dieses Dogma gerät hier auf den Seziertisch analytischer Philosophie. Kants originelle Idee, Ethik und Logik zu verbinden, wird verteidigt. Sie gründet auf wenigen Beziehungen: Moralisch gebotene Handlungen sind praktisch notwendig. Alle unmoralischen sind praktisch unmöglich, erlaubte Handlungen sind praktisch möglich. Das praktisch Mögliche läßt sich vernünftigerweise wollen, das praktisch Unmögliche aber läßt sich nicht widerspruchsfrei wollen. Die Forderung, nur so zu handeln, wie es jedem praktisch möglich ist zu handeln, nennt Kant den Kategorischen Imperativ. Die Anwendung des Kategorischen Imperativs, das Verallgemeinerungsverfahren, ist wie die Goldene Regel zum gedanklichen Allgemeingut geworden – und wie mit anderen Gemeingütern wird auch mit ihm oft wenig pfleglich umgegangen. Ziel der Arbeit ist eine rationale Rekonstruktion dieses Verfahrens.