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Der Weg nach Auschwitz war nicht durch einen festen Ablauf oder einen „Stufenplan“ gekennzeichnet, sondern verlief auf komplexen Pfaden. Besonders hervorzuheben sind die hastig verabschiedeten gesetzlichen Maßnahmen während des Nürnberger Parteitages der NSDAP im September 1935. Das „Reichsbürgergesetz“ stempelte Juden zu Bürgern zweiter Klasse, während das „Gesetz zum Schutze des deutschen Blutes und der deutschen Ehre“, bekannt als „Blutschutzgesetz“, gravierende Auswirkungen auf das Verhältnis zwischen jüdischen und nichtjüdischen Deutschen hatte und einen Wendepunkt in der nationalsozialistischen Judenverfolgung darstellt. Diese Untersuchung dokumentiert die Anwendung des Gesetzes detailliert für Düsseldorf, um die individuellen Konsequenzen für die Betroffenen konkret greifbar zu machen. Zudem wird der Anteil der Justizpersonen am Verfolgungsgeschehen deutlicher. Das historische Interesse verbindet sich mit aktuellen gesellschaftspolitischen Fragestellungen, da die Ausgrenzung und Vernichtung der Juden in den ersten Nachkriegsjahrzehnten in Deutschland vielfach verdrängt wurden. Auch heute wird, trotz offizieller Ächtung, ein allgemeines antijüdisches Vorurteil teils heimlich, teils offen neu artikuliert.
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"Rassenschande" vor Düsseldorfer Gerichten 1935 - 1944, Herbert Schmidt
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- 2003
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- (Paperback)
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