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Das Tier im Recht
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Seit April 2003 sind Tiere in der Schweiz keine Sachen mehr. Die seither geltenden „Grundsatzartikel Tiere“ bilden den Schwerpunkt der vorliegenden Darstellung, die in 99 Kapiteln von A wie Affektionswert und Arbeitsrecht bis Z wie Zucht und Zuteilung die rechtliche Erfassung der Mensch-Tier-Beziehung übersichtlich, sachlich und praxisnah erörtert. Neben privatrechtlichen Bestimmungen werden dabei auch verfassungs-, verwaltungs- und strafrechtliche Aspekte und die Artikel des Tierschutzrechts erläutert und ihre Alltagsrelevanz aufgezeigt. Umfassende Literaturempfehlungen sowie Hinweise auf die Rechtsprechung des Bundesgerichts runden jedes einzelne Kapitel ab.
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2003
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