GATT-widrige Treble-damages-Klagen auf der Grundlage des US Antidumping Act 1916
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In den vergangenen Jahren mehrten sich in den USA «treble damages» -Klagen gegen deutsche Unternehmen wegen angeblichen Dumpings. Die Klagen stießen diesseits des Atlantiks auf erhebliche rechtliche Bedenken, nicht zuletzt, weil deren Rechtsgrundlage mit internationalem Recht (GATT 1994) unvereinbar ist. Gleichwohl wurde das Gesetz bisher nicht aufgehoben. Der US-Gesetzgeber beließ einheimischen Klägern damit die Möglichkeit, die Gerichtsverfahren zum Nachteil der Beklagten zu instrumentalisieren. Die Untersuchung geht dem offenkundigen Rechtsschutzproblem der beklagten Unternehmen nach und beleuchtet deren Rechtsstellung im Verfahren in den USA und bei der Klagezustellung in Deutschland. Dabei sollen Mittel und Wege erörtert werden, wie Antidumping-Schadensersatzklagen begegnet werden kann.