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Negative Staatlichkeit

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Die negative Bewertung einzelner Staaten oder Staatstypen hat in der abendländischen Geistesgeschichte Tradition: Bereits Augustinus (354-430) bezeichnete Reiche ohne Gerechtigkeit als „Räuberbanden“. Seitdem haben sich Philosophie und Staatstheorie zwar immer wieder, doch nur am Rande und kaum systematisch dieser Problematik angenommen. So war in der juristischen Literatur der späten vierziger und neunziger Jahre in Deutschland die Bezeichnung von Staaten als „Unrechtsstaat“ oder „Nichtrechtsstaat“ populär. Bis vor kurzem galt in der Aussenpolitik der USA die „Schurkenstaat“ - Doktrin. Thomas Claer legt nun eine Systematisierung der „Negativen Staatlichkeit“ vor, die auf deren Geschichte, von der begrifflichen Nicht-Staatlichkeit (in den naturrechtlichen Staatsbegriffen seit Bodin über Kant, Schopenhauer und Hegel) bis zur modernen Unwert-Staatlichkeit (hier vor allem auf den „Unrechtsstaat“ seit Radbruch) zurückgreift. Besitzen Kategorien dieser Art eine rechtstheoretische Grundlage oder handelt es sich letztlich nur um polemische Ausgrenzungen des jeweils abweichenden Anderen? Pragmatisch vorgehend untersucht der Verfasser Kategorisierungen wie „Nicht-Rechtsstaat“, „Verbrecherstaat“ und „Unrechts-Staat“ auf ihre jeweilige Begründbarkeit und schlägt praktikable Definitionen vor, mit denen sich - im Bewusstsein der historischen und geographisch-kulturellen Relativität des eingenommenen Standpunktes - zumindest die Staaten des eigenen Rechtskulturkreises und der Jetztzeit erfassen lassen. Das Schlusskapitel widmet sich der Frage, mit welcher Berechtigung die DDR (wie zuvor nur das „Dritte Reich“) bis heute vielfach mit der Etikettierung „Unrechtsstaat“ versehen wird.

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2003

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