Die Grundrechte in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und ihr Einfluss auf die Entwicklung des individuellen Arbeitsrechts
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Arbeitsrecht ist stark von der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu den Grundrechten geprägt. Die Arbeit zeigt in einer Kette von Einzelstudien zu Themen wie den gesetzlichen Kündigungsfristen, der Kleinbetriebsklausel, den Warteschleifenentscheidungen, dem Mutterschutz, den Loyalitätspflichten in der Kirche, dem Wandel des Frauenbildes und der Vertragsfreiheit, wie es dem Bundesverfassungsgericht gelingt, seinen Einfluss auf die Instanzgerichte geltend zu machen, ohne Superrevision zu betreiben. Vielmehr ist das Bundesverfassungsgericht eingebunden in ein pluralistisches Geben und Nehmen zwischen dem Gericht, dem Gesetzgeber, der Regierung und anderen Gerichten und der ihr Interesse bekundenden Gesellschaft. Dieses Bild einer konsensgebundenen und Konsense bindenden Verfassungsrechtsprechung basiert auf einer Anthropologie, die die spezifische Verletzlichkeit des Menschen durch den Menschen als zentralen Punkt des Schutzes der menschlichen Würde in den Mittelpunkt stellt.
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Die Grundrechte in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und ihr Einfluss auf die Entwicklung des individuellen Arbeitsrechts, Bernhard Kraushaar
- Sprache
- Erscheinungsdatum
- 2003
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- Titel
- Die Grundrechte in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und ihr Einfluss auf die Entwicklung des individuellen Arbeitsrechts
- Sprache
- Deutsch
- Autor*innen
- Bernhard Kraushaar
- Verlag
- wvb, Wiss. Verl.
- Verlag
- 2003
- Einband
- Paperback
- ISBN10
- 393684643X
- ISBN13
- 9783936846430
- Kategorie
- Skripten & Universitätslehrbücher
- Beschreibung
- Arbeitsrecht ist stark von der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu den Grundrechten geprägt. Die Arbeit zeigt in einer Kette von Einzelstudien zu Themen wie den gesetzlichen Kündigungsfristen, der Kleinbetriebsklausel, den Warteschleifenentscheidungen, dem Mutterschutz, den Loyalitätspflichten in der Kirche, dem Wandel des Frauenbildes und der Vertragsfreiheit, wie es dem Bundesverfassungsgericht gelingt, seinen Einfluss auf die Instanzgerichte geltend zu machen, ohne Superrevision zu betreiben. Vielmehr ist das Bundesverfassungsgericht eingebunden in ein pluralistisches Geben und Nehmen zwischen dem Gericht, dem Gesetzgeber, der Regierung und anderen Gerichten und der ihr Interesse bekundenden Gesellschaft. Dieses Bild einer konsensgebundenen und Konsense bindenden Verfassungsrechtsprechung basiert auf einer Anthropologie, die die spezifische Verletzlichkeit des Menschen durch den Menschen als zentralen Punkt des Schutzes der menschlichen Würde in den Mittelpunkt stellt.