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Das dargestellte Konzept des unternehmensinternen Versorgungsfonds basiert auf der Direktzusage mit Entgeltumwandlung. Es stellt keinen weiteren Durchführungsweg der betrieblichen Altersversorgung oder einen Modellvorschlag zur Umsetzung von Reformzielen dar, sondern fokussiert sich auf die konsequente Durchführung der Entgeltumwandlung bei Direktzusage. Der Ausgangspunkt ist das Wirtschaften des Arbeitgeberunternehmens als Geschäftsbesorger des Versorgungswirtschaftens im Interesse der Versorgungsberechtigten, wodurch der Bereich der betrieblichen Altersversorgung (Treuhandbereich) vom Eigenbereich des Unternehmens getrennt wird. Es erfolgt eine ermittlungsrechtliche Vermögenssonderung zum unternehmensinternen Versorgungsfonds, dessen rechtlich gesondertes Zweckvermögen die Grundlage für das Versorgungswirtschaften bildet. Eine eigenständige Gewinnermittlung des Treuhandbereichs ist notwendig, um eine klare Trennung von Gewinn- und Verlustrechnung sowie Bilanz im Vergleich zum Eigenbereich des Unternehmens zu gewährleisten. Neben der Konzeptdarstellung werden auch arbeitsrechtliche (Rechtsanwendung des Betriebsrentengesetzes) und steuerrechtliche Fragestellungen behandelt. Zudem wird die fondsgebundene Direktzusage, insbesondere das CTA-Modell (Contractual Trust Arrangement), erläutert, wobei Unterschiede zum unternehmensinternen Versorgungsfonds hervorgehoben werden.
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Direktzusage und Entgeltumwandlung in der betrieblichen Altersversorgung, Alexander Ross
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- 2008
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