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Interessenvertretungen im Innovationsprozess

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Die Sicherung und Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit durch betriebliche Innovationen – das ist das unumstrittene Credo der deutschen Industrie. Wie dabei Beschäftigteninteressen einfließen können, untersuchen die Autor/inn/en in diesem Buch aus zwei Perspektiven. Eine multivariate Analyse von Umfragedaten zeigt, dass die direkte Beteiligung von Beschäftigten zu einer signifikanten Verbesserung der Innovationsfähigkeit von Unternehmen führt. Durch partizipative Arbeits- und Organisationskonzepte können Beschäftigte ermuntert werden, Innovationsimpulse zu setzen, und dadurch positiv zu Prozessverbesserungen und zum Unternehmenserfolg beitragen. In einem qualitativen Untersuchungsteil wird dem Vorurteil, dass Betriebsräte Innovationshemmnisse seien, der Boden entzogen. Aufgrund ihrer Vertrauensbeziehung zu den Beschäftigten sind Interessenvertretungen vielmehr in der Lage, zusätzliche Innovationspotenziale zu aktivieren, das Wissen von Beschäftigten in den Innovationsprozess einzubringen und diesen zugleich arbeitsorientiert zu gestalten. Innovationsaktive Betriebsräte können negative Folgen sozial regeln und eigenständige Innovationsziele im Sinne »Guter Arbeit« voranbringen.

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Interessenvertretungen im Innovationsprozess, Martin Schwarz

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2011
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