Forschung und Entwicklung in der Rechnungslegung
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Die Bilanzierung immateriellen Vermögens stellt seit jeher einen der zentralen Problembereiche der externen Rechnungslegung dar. Im Spannungsfeld zwischen Vollständigkeit und Objektivierbarkeit wurde in der handels- und steuerrechtlichen Rechnungslegung sowie in der – zumindest vorgeblich informationsorientierten – Rechnungslegung nach IFRS und US- GAAP bislang der Objektivierbarkeit der Vorzug gegeben. Diese einseitige Fokussierung der Rechnungslegung wird in Zeiten einer Entwicklung hin zur Informations- und Wissensgesellschaft nicht nur hinsichtlich der Informationsfunktion sondern auch in Bezug auf die Zahlungsbemessungsfunktion der Rechnungslegung mehr und mehr in Frage gestellt. Vor diesem Hintergrund verfolgt die Arbeit das Ziel, die derzeitigen Regelungen kritisch zu analysieren und mögliche Wege für eine Reform aufzuzeigen. Im ersten Teil werden die für die Arbeit notwendigen Grundlagen gelegt. Hierbei wird zunächst ein Referenzrahmen entwickelt, der als Leitkonzept dient und an dem sowohl die derzeit bestehenden Regelungen, als auch bereits existierende Reformvorschläge kritisch zu würdigen sind. Im Anschluss hieran werden die Grundlagen des für die Herstellung immaterieller Vermögenswerte zentralen Prozesses „Forschung und Entwicklung“ dargestellt. Im zweiten Teil erfolgt eine Darstellung der Regelungen zur bilanziellen Abbildung immaterieller Vermögenswerte in der nationalen Handels- und Steuerbilanz sowie in den Rechnungslegungssystemen IFRS und US-GAAP, wobei eine getrennte Darstellung für selbst geschaffene und entgeltlich erworbene immaterielle Anlagewerte erfolgt. Der zweite Teil der Analyse zeigt hierbei erhebliche Unterschiede hinsichtlich der bilanziellen Behandlung selbst geschaffener immaterieller Vermögenswerte auf. Eine kritische Würdigung der Bilanzierungsvorschriften anhand des im ersten Teil der Arbeit entwickelten Referenzrahmens zeigt hierbei, dass keine der derzeit umgesetzten Regelungen aus konzeptioneller Sicht zu überzeugen vermag. Im dritten Teil werden ausgehend von dem Befund, dass die vorgestellten Regelungen den Anforderungen des Referenzrahmens nicht oder nur in unzureichendem Maße genügen, ausgewählte Alternativen für die Berichterstattung über selbst geschaffenes immaterielles Vermögen vorgestellt. Als grundsätzlich mögliche Alternativen werden die innerbilanziellen und außerbilanziellen Reformkonzepte einer kritischen Würdigung unter Anwendung der Kriterien des Referenzrahmens unterzogen. Im vierten Teil wird, aufbauend auf den bislang gewonnenen Einsichten, ein eigener Lösungsvorschlag zur Behandlung von immateriellen Vermögenswerten, die durch Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten geschaffen wurden, unterbreitet. Weil der nationalen Rechnungslegung derzeit sowohl eine Zahlungsbemessungs- als auch eine Informationsfunktion zukommen, muss ein Reformvorschlag Lösungen hinsichtlich beider Funktionen anbieten. Zur Verdeutlichung der Wirkungsweise des Reformvorschlags wird die Bilanzierung selbst geschaffener immaterieller Anlagewerte im reformierten Rechnungslegungssystem anhand eines ausführlichen Beispiels dargestellt. Abschließend werden die vorgeschlagenen Regelungen anhand der Kriterien des Referenzrahmens einer kritischen Würdigung unterzogen und der sich ergebende Reformbedarf zusammengefasst. Eine Zusammenfassung der wichtigsten Ergebnisse rundet die Arbeit ab.