Möglichkeiten und Grenzen einer integrierten Finanz- und Nachhaltigkeitsberichterstattung
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Nachhaltigkeitsaspekte, welche die Geschäftstätigkeit eines Unternehmens wesentlich beeinflussen, sind konzernlageberichtspflichtig und als nichtfinanzielle Leistungsindikatoren in die Analyse des Geschäftsverlaufs und der Lage einzubeziehen. Zusätzlich ist derzeit der Trend erkennbar, die Finanzberichterstattung (gemäß HGB/IFRS) und die Nachhaltigkeitsberichterstattung (gemäß G3.1 der GRI) zu vereinen (sogenannte „Integrierte Berichterstattung“). Trotz des hohen Interesses aus der Praxis und trotz der Veröffentlichung „One Report“ von Eccles/Krzus fehlte bislang eine Untersuchung, ob bzw. wie deutsche kapitalmarktorientierte Unternehmen einen integrierten Finanz- und Nachhaltigkeitsbericht erstellen können. In seiner Arbeit entwickelt Schmidt zunächst fünf Kriterien, anhand derer Unternehmen prüfen können, welche Nachhaltigkeitsaspekte ihrer Geschäftstätigkeit konzernlageberichtspflichtig sind. In der Folge erstellt der Autor einen praxisnahen Leitfaden, wie Unternehmen ihre Nachhaltigkeitsberichterstattung (gemäß G3.1 der GRI) in ihre Finanzberichterstattung gemäß HGB/IFRS integrieren können. Mit dieser Arbeit schließt der Verfasser zwei bedeutsame im Schrifttum bestehende Lücken, indem er zunächst herausarbeitet, wieweit Nachhaltigkeitsaspekte konzernlageberichtspflichtig sind und indem er in der Folge zeigt, wie die 126 Elemente des Berichtsrahmens G3.1 in die Finanzberichterstattung integriert und mit dieser verknüpft werden können. Die Ergebnisse der Arbeit sind relevant für Unternehmen, die einen Finanzbericht und einen separaten Nachhaltigkeitsbericht erstellen sowie für Unternehmen, die einen integrierten Finanz- und Nachhaltigkeitsbericht erstellen bzw. erstellen möchten. Adressaten sind sowohl Fachleute der Finanzkommunikation als auch der Nachhaltigkeitskommunikation.