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Die verfassungsrechtliche Einordnung konvergenter Massenmedien
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Infolge technischer Entwicklungen hat sich die Medienlandschaft rapide gewandelt. Das Aufkommen neuer Medienformen hat seit jeher für juristischen Diskussionsstoff gesorgt. Infolge der zunehmenden Medienkonvergenz hat diese Debatte jedoch eine neue Ebene erreicht. Die einst eindeutige verfassungsrechtliche Abgrenzung von Presse und Rundfunk wird infolge der Digitalisierung zunehmend hinterfragt. Es stellt sich daher die Frage nach der Sinnhaftigkeit alternativer Differenzierungsmethoden und der rechtlichen Einordnung Neuer Medien. Anknüpfungspunkt ist hierbei die Vorschrift des Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG, der sowohl die Presse- als auch die Rundfunkfreiheit grundrechtlich gewährleistet.
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2013
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