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Die Beurteilung der Selbsttötung unter besonderer Berücksichtigung kirchenrechtlicher Regelungen

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Um zwölfe mittags starb er. Die Gegenwart des Amtsmanns und seine Anstalten tuschten einen Auflauf. Nachts gegen eilfe ließ er ihn an die Stätte begraben, die er sich erwählt hatte. Der Alte folgte der Leiche und die Söhne. Albert vermochts nicht. Man fürchtete für Lottens Leben. Handwerker trugen ihn. Kein Geistlicher hat ihn begleitet. In diesen berühmten Schlusssätzen nimmt Johann Wolfgang von Goethe Bezug auf die jahrhundertelange geübte Praxis, die eine kirchliche Bestattung von Menschen ausschloss, die ihrem Leben mit eigener Hand ein Ende gesetzt haben. Die Autorin befasst sich mit der Beurteilung der Selbsttötung und geht im Kern der Frage nach, wie sich diesbezügliche kirchenrechtliche Regelungen ausgehend von der Epoche der Antike bis zur Gegenwart entwickelt haben. Es wird untersucht, ob die aktuellen kirchenrechtlichen Bestimmungen der katholischen Kirche sowie der evangelischen Landeskirchen konform mit der Behandlung der Selbsttötung im deutschen Verfassungs- und Strafrecht gehen. Auch wird der Blick darauf gerichtet, inwieweit aktuell geltendes Kirchenrecht dem heutigen Erkenntnisstand der Psychologie entspricht und welche speziell kirchlichen Möglichkeiten bestehen, um einer Selbsttötung präventiv zu begegnen. Zur Autorin Karoline Weiler: 1982 geboren in Karlsruhe-Durlach; 2001 Abitur am Markgrafen Gymnasium Karlsruhe-Durlach; 2001-2004, 2005-2007 Studium der Rechtswissenschaften an der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg; 2004-2005 einjähriges Studium der Rechtswissenschaften an der University of Cape Town (UCT), Südafrika; 2007-2009 Juristischer Vorbereitungsdienst am Landgericht Karlsruhe mit dreimonatiger Station in Rechtsanwaltskanzlei in Los Angeles, Kalifornien; seit 2010 Tätigkeit als Rechtsanwältin.

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2013

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