Kapitalkonsolidierungs- und Bewertungsmethoden in der Konzernrechnungslegung nach IFRS
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Seit Beginn des neuen Jahrtausends befindet sich die Konzernrechnungslegung nach IFRS in einem kontinuierlichen Entwicklungsprozess, der zu teilweise fundamentalen Änderungen der Rechnungslegungsvorschriften geführt hat. Dieser Entwicklung zum Trotz ist weiterhin eine (wesentliche) Diskrepanz von Konzerngesamtwert und bilanziellem Konzerneigenkapital zu verzeichnen, die in deutlichem Widerspruch zum Ziel einer (zumindest vorgeblich) informationsorientierten Rechnungslegung nach IFRS steht und sich negativ auf die Bedeutung des Konzernabschlusses als investorrelevantes Informationsinstrument auswirkt. Vor diesem Hintergrund setzt sich die Arbeit das Ziel, die bestehenden Regelungen zur Übergangskonsolidierung mit Fokus auf dem goodwill, an dem sich das bekannte und einer jeden Rechnungslegung inhärente Spannungsverhältnis zwischen Vollständigkeit und Objektivierung verdeutlicht, hinsichtlich ihrer Zweckmäßigkeit einer kritischen Analyse zu unterziehen und potentielle Wege für eine Reform aufzuzeigen. Im ersten Teil werden die für den weiteren Verlauf der Arbeit notwendigen Grundlagen gelegt. Einleitend erfolgen allgemeine Erläuterungen zum Konzern und zur Konzernrechnungslegung, an die sich die Darstellung eines eigens vom Verfasser entwickelten Referenzrahmens, der als Beurteilungsmaßstab bestehender Vorschriften und als Leitkonzept für einen Reformvorschlag dient, anschließt. Abschließend wird der goodwill als Untersuchungsgegenstand beschrieben. Inhalt des zweiten Teils ist eine systematische und rein deskriptiv gehaltene Bestandsaufnahme der goodwill-Bilanzierung nach den derzeit geltenden Vorschriften zur Übergangskonsolidierung, bei der sowohl die Übergangskonsolidierung mit als auch ohne Statuswechsel betrachtet werden. Abgerundet wird die Bestandsaufnahme durch die im dritten Teil vorgenommene quantitative Darstellung der Fallkonstellationen anhand einzelner Beispiele. Im vierten Teil werden die Beispielergebnisse des dritten Teils aufgegriffen und vor dem Hintergrund des Referenzrahmens einer in qualitativer und quantitativer Hinsicht kritischen Zweckmäßigkeitsanalyse unterzogen. Im Ergebnis legen die Untersuchungen (trotz umfassender Überarbeitungen in der Vergangenheit) die Unzweckmäßigkeit der Vorschriften mehr als deutlich offen. Im fünften Teil werden Vorschläge zur Reformierung der goodwill-Bilanzierung formuliert, die auf den Untersuchungsergebnissen des vierten Teils aufbauen und zugleich dem Referenzrahmen als Leitkonzept folgen. Die sich anschließende beispielhafte Darstellung des Reformvorschlags mit gleichzeitiger Gegenüberstellung zu den Beispielergebnissen des dritten Teils zeigt auf, dass eine Zweckmäßigkeit der Informationsvermittlung durch den Reformvorschlag gewährleistet wird. Die Arbeit schließt mit einer Zusammenfassung der wesentlichen Ergebnisse.