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Das Erfordernis der Marktabgrenzung aus rechtlicher und ökonomischer Sicht

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Die Abgrenzung des relevanten Marktes gilt als zentrales Erfordernis des Kartellrechts. In allen drei „Säulen“ des Kartellrechts (Kartellverbot, Verbot missbräuchlichen Verhaltens, Fusionskontrolle) spielt sie eine tragende Rolle. Gleichwohl ist sie mit großer Unsicherheit behaftet. Die Praxis der Behörden und Gerichte sieht sich leicht dem Vorwurf der Willkür und der Anfälligkeit für Manipulationen ausgesetzt. Daher existiert das Bestreben, Alternativen zur Marktabgrenzung zu entwickeln. Moderne ökonomische Ansätze sollen hierzu beitragen. Die interdisziplinäre Arbeit untersucht, inwiefern eine Marktabgrenzung in verschiedenen Rechtsordnungen (USA, EU, Deutschland) rechtlich determiniert ist. Sie zeigt alternative Methoden für die kartellrechtliche Beurteilung auf und würdigt diese kritisch. Abschließend wird erörtert, unter welchen Bedingungen und in welchem Umfang sich der Einsatz alternativer Ansätze zur Marktabgrenzung bei der Kartellrechtsanwendung anbietet.

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2016

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