Rechnungslegung in der Insolvenz
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Insolvenzen sind ein fester Bestandteil unseres Wirtschaftslebens. Sofern ein Insolvenzeröffnungsgrund vorliegt, müssen bzw. können die Unternehmensvertreter einen Insolvenzantrag stellen. Mit der Verfahrenseröffnung geht die Verwaltungs- und Verfügungsmacht i. d. R. auf den Insolvenzverwalter über. Diesem obliegt die Pflicht, eine insolvenzspezifische Rechnungslegung aufzustellen. So sollen die Gläubiger einen direkten Einblick in die Vermögenssituation des Unternehmens sowie den Verwertungserfolg des Verfahrens erhalten. Die in der Insolvenzordnung (InsO) enthaltenen Vorschriften regeln indes nur unzureichend, welche Berichtsinstrumente zu erstellen sind und wie innerhalb derer zu bilanzieren ist. Aus einer unsachgemäßen Bilanzierung können mit Bezug auf die Verwertungsentscheidung der Gläubiger folgenschwere Fehlentscheidungen resultieren. Vor diesem Hintergrund macht es sich der Verfasser zur Aufgabe, die in der InsO bestehenden Vorschriften zur insolvenzspezifischen Rechnungslegung zu analysieren, hinsichtlich bestehender Regelungslücken zu untersuchen und zu konkretisieren. Um die Basis für die Bilanzierung insolvenzspezifischer Rechnungslegung bzw. deren Auslegung und Konkretisierung zu legen, wird ein Zweck-Grundsatz-System insolvenzspezifischer Rechnungslegung entwickelt: Zunächst werden – mit Hilfe der Hermeneutik – die Zwecke insolvenzspezifischer Rechnungslegung hergeleitet. Darauf aufbauend, werden dann die Grundsätze insolvenzspezifischer Rechnungslegung abgeleitet. Zudem wird ein auf dem Zweck-Grundsatz-System basierender Vorschlag für ausgewählte Bilanzierungsfragen in der Insolvenz erarbeitet. Hierauf fußen die im Anschluss entwickelten Verbesserungsvorschläge zu den in der InsO enthaltenen Vorschriften insolvenzspezifischer Rechnungslegung.