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Das Unrecht der privaten Korruption im geschäftlichen Verkehr

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Die Arbeit untersucht das Unrecht der privaten Korruption im geschäftlichen Verkehr. Dabei werden drei zentrale, dogmatische und kriminalpolitische Fragen des reformierten Tatbestands des § 299 StGB unter die Lupe genommen, nämlich nach der Strafbarkeit des Geschäftsinhabers de lege ferenda, der Relevanz der Einwilligung des Geschäftsherrn und der Beurteilung der Konstellation der Drittvorteile zugunsten des Prinzipals. Deren unbefriedigende Behandlung – vor allem durch die herrschende Meinung in der Rechtsprechung und in der Literatur – werden als Symptome eines noch fehlenden, korrekten Konzepts zum Unrecht der Korruption im privaten Bereich angesehen. Nach einer kritischen Analyse der herkömmlichen Lösungsansätze, insbesondere des herrschenden Wettbewerbsmodells, wird der eigene Ansatz in Rückbesinnung auf den durch den Prinzipal-Agent-Ansatz geprägten Korruptionsbegriff und auf die normativen Grundlagen eines liberalen Strafrechts entwickelt. Das Unrecht der privaten Bestechung wird sodann in der Beeinträchtigung der wirtschaftlichen Freiheit bzw. der Wettbewerbsfreiheit des Unternehmers (Geschäftsinhabers) gesehen. Schließlich werden die Konsequenzen de lege lata und de lege ferenda dieser Neuorientierung für die Auslegung und Anwendung des § 299 StGB gezogen.

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2018

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