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Bewegliche Mitbestimmung

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AuszugDas Betriebsverfassungsrecht und das Unternehmensmitbestimmungsrecht sehen im Betrieb, im Unternehmen und im Unternehmensverbund grundsätzlich statische Größen. Arbeitnehmervertreter sollen über lange Zeit amtieren und langfristige Entscheidungen für die repräsentierte Belegschaftsbasis treffen. Doch die Wirklichkeit sieht oft anders aus. Aufgaben werden kurzfristig aus- und eingegliedert, Organisationseinheiten, Gesellschaften und Konzerne vergehen und entstehen immer schneller. Mithilfe digitalisierter Personalverwaltung lassen sich Leitungsstrukturen auf allen Ebenen zügig neu ordnen. Dadurch kommt es zu vertikalen Zuständigkeitsverschiebungen, und am Ende stehen oft Ungewissheiten über Bestand und Reichweite bisheriger Kollektivregelungen. Gleichzeitig ändert sich das Bild der Belegschaften. Während der leitende Angestellte im bisherigen System der Unternehmensmitbestimmung eine feste Rolle spielte, lassen ihn die europarechtlichen Regeln unbeachtet. Außerdem sind immer mehr Menschen als Selbständige für den Betrieb tätig, und werden dennoch notfalls als Heimarbeiter – teilweise unter die Fittiche des kollektiven Systems genommen. Die vielfältigen Gestaltungen machen es lohnenswert, die Stellschrauben des beweglichen Mitbestimmungssystems in den Blick zu nehmen. Wir möchten Sie einladen, das mit uns zusammen zu tun.

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2018

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