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Roboterjournalismus

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Ausgehend von Rudolf Augsteins Wort, zu „sagen, was ist“, untersucht der Autor, ob sich die rechtlichen Maßstäbe ändern, wenn ein Algorithmus sagt, was ist, und nicht unmittelbar ein Mensch. Das Werk richtet sich an Kommunikations- und Rechtswissenschaftler, aber auch an Journalisten und Softwareunternehmen, die Journalismus-Bots programmieren. Neben Problemlösungen für den Roboterjournalismus, wie Haftung, Zurechnung, Transparenz sowie, ob und inwieweit es für einen urheberrechtlichen Schutz der computergenerierten Texte ausreicht, einen „urheberrechtlichen Samen“ – eine Software – zu pflanzen, dessen Output – ein journalistischer Text – vom Menschen nicht absolut vorhergesehen werden kann, behandelt der Autor auch grundlegende Fragen des (Medien-)Verfassungsrechts. Dazu gehört die Herleitung des Prinzips der Meinungsvielfalt als eigenständiges Verfassungsprinzip, das neben den (Medien-)Grundrechten mit einem eigenständigen Gewährleistungsgehalt steht („Medienvielfaltsgewährleistungsrecht“). Die Arbeit hat den Förderpreis für Juristen und Juristinnen im Bereich des Informationstechnologierechts des Münchener Fachanwaltstags IT-Recht e. V. erhalten.

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2019

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