Gülistan oder: § 211, 212 und 216 StGB
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„Gülistan“, eine Novelle des Berliner Schriftstellers und Pädagogen Rainer Winkel Was ist überhaupt eine Novelle? Eine kleine Neuigkeit? Novus? Novellus? Wenn das stimmt, ist diese Erzählung keine Novelle, denn in ihr geht es um etwas Uraltes: um Liebe und Hass; um einen doppelten Vater-Sohn-Konflikt; um Leben-wollen und Sterben-müssen … Vielleicht kennzeichnet eine Novelle eher ein anderes Merkmal: Sie akzentuiert das Geschehen auf eine einzige Geschichte (im Gegensatz zum Roman), und sie schildert (im Gegensatz zur Kurzgeschichte) stets einen vorwärtsjagenden Konflikt. Die Novelle ist also durch die Engführung weniger Leitmotive, ja durch das Erzählen eines einzigen Geschehens gekennzeichnet. Darin liegt ihre Besonderheit, ihre Einzigartigkeit, ihr Novum. Aber lesen Sie selbst, was es auf sich hat mit den drei Juristen Wolfgang, Peter und Mario Lauscher, im städtischen Kriminaldienst tätig, wobei Wolfgang Lauscher, gerade in seinem 91sten Lebensjahr verstorben ist, sein Sohn Peter würdig in den Ruhestand versetzt wurde und der Enkel Dr. Mario Lauscher nach seiner feierlichen Einführung in das Amt eines Dezernatsleiters in eben dem Dienstzimmer sitzt, noch etwas verwirrt, das bereits dem Großvater und seinem Vater als Amtssitz gedient hatte …