Goodwillbilanzierung nach SFAS 141/142
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Die Abschaffung der planmäßigen Goodwillabschreibung zugunsten des Impairment Only-Ansatzes gemäß SFAS 141 und SFAS 142 löste in der Rechnungslegungstheorie und -praxis eine Diskussion aus, wie sie kontroverser kaum hätte ausfallen können. Die Arbeit nimmt dies zum Anlass, die US-amerikanischen Vorschriften zur Bilanzierung des Goodwill einer ökonomischen Analyse zu unterziehen. Als Beurteilungsmaßstab wird der mit der Rechnungslegung verfolgte Zweck herangezogen. Dieser konkretisiert sich im Rechnungslegungssystem der US-GAAP darin, aktuelle wie potenzielle Gesellschafter und Gläubiger durch die Vermittlung entscheidungsnützlicher Informationen vor einem eigennützig handelnden Management zu schützen. Beantwortet werden soll daher die Frage, inwieweit die Vorschriften zur Goodwillbilanzierung nach SFAS 141/142 die Vermittlung sowohl relevanter als auch verlässlicher Informationen gewährleisten. Wie im Einzelnen gezeigt wird, genügen die Neuregelungen weder im Hinblick auf die Bilanzierung im Erwerbszeitpunkt noch hinsichtlich der Folgebewertung dem Kriterium der Relevanz. Aufgrund zahlreicher Ermessensspielräume bieten die Standards ferner Anreize zur systematischen Verzerrung der vermittelten Informationen und sind daher unter dem Gesichtspunkt der Verlässlichkeit ebenfalls als problematisch einzustufen. Die Untersuchung beschränkt sich nicht auf eine Analyse der US-amerikanischen Vorschriften zur Goodwillbilanzierung; in die Diskussion einbezogen werden vielmehr Alternativen, zu denen insbesondere der jüngst vom IASB veröffentlichte Standard IFRS 3 zählt.