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Beitrag zur Erweiterung der Regelungen der Stahlsortenauswahl zur Vermeidung von Sprödbruch auf Anschlüsse unter vorwiegend ruhender Beanspruchung

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Die DASt-Richtlinie 009 „Stahlsortenauswahl für geschweißte Stahlbauten“ und der Teil 1-10 des Eurocode 3 „Stahlsortenauswahl im Hinblick auf Bruchzähigkeit“ liefern standardisierte Regeln zur Auswahl der Stahlsorte, mit denen ein einfacher Zähigkeitsnachweis zur Vermeidung von Sprödbruch ermöglicht wird. Die Grundlage ist ein bruchmechanisches Nachweiskonzept, das von der Existenz möglicher Risse ausgeht, die während der Fertigung oder Nutzung des Bauteils entstehen können. Die Methode wurde ursprünglich für ermüdungsbeanspruchte Konstruktionen entwickelt. Sie ist auf Kerbfälle anwendbar, wie sie in den Kerbfallkatalogen aufgelistet sind, und bei denen Oberflächenrisse aus der Detailausführung und der Beanspruchung erwartet werden müssen. Für vorwiegend ruhend beanspruchte Konstruktionen, wie im Stahlhochbau, fehlt bislang eine standardisierte Nachweismöglichkeit, denn dort werden Anschlussdetails oft geometrisch so komplex ausgeführt, dass sie in ihrer Kerbschärfe über die klassifizierten Kerbfälle für die Ermüdung hinaus gehen. Das Ziel der vorliegenden Arbeit ist die Erweiterung der Stahlsortenauswahlmethoden auf geometrisch komplexe Fälle des Hochbaus. Anhand geschweißter Einschubverbindungen, die im Hochbau häufig eingesetzt werden, werden bruchmechanische Zähigkeitsanforderungen definiert. Daraus werden einfache Regeln für die Stahlsortenauswahl abgeleitet.

Buchvariante

2006, paperback

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