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Fußgängerschutz-Testverfahren für den Frontscheibenbereich am Kraftfahrzeug

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Lösungen zur passiven Sicherheit haben, neben dem Einsatz von Systemen der aktiven Sicherheit, bei modernen Fahrzeugen in Zukunft nach wie vor einen hohen Stellenwert. Der Fußgängerschutz als Maßnahme zum Partnerschutz für die schwächsten Verkehrsteilnehmer weist jedoch noch ein erhebliches Verbesserungspotenzial auf. Die EU-Richtlinie 2003/102/EG, welche seit Oktober 2005 in Kraft getreten ist, und zukünftig die Globale Technische Regelung enthalten verbindliche Vorgaben zum Fußgängerschutz. Am Pkw ist vor allem der Frontbereich verletzungskritisch, wobei der Kopfaufprall von Fußgängern im Bereich der Windschutzscheibe bei realen Fußgängerunfällen eine hohe Relevanz aufweist. Derzeit sind für den Frontscheibenbereich weder verbindliche gesetzliche Grenzwerte noch ein ausgearbeitetes Testverfahren vorhanden, die das reale Unfallgeschehen in ausreichendem Maße berücksichtigen. In der Dissertation wird für den Frontscheibenbereich die Integration für ein nicht stationäres, crashaktives Fußgängerschutz-System, bestehend aus aufstellbarer Haube mit Airbag, in eine durchschnittliche Limousine dokumentiert. Ein hybrides Testverfahren welches Versuch und Simulation verknüpft wird dazu entwickelt und an dem Fahrzeug erprobt. Im Vergleich zu bereits bestehenden Methoden wird bei diesem Verfahren die Unfallrealität genauer abgebildet. Es werden beim Aufprall im Frontscheibenbereich sowohl Kopf- als auch Halsverletzungen einbezogen. Die Ergebnisse werden mit Hilfe eines Fußgänger-Dummyversuchs bewertet und zusammengefasst.

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2009

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