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Zwischen Wirtschaftsförderung und Wirtschaftsbetrieb

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Zu den Besonderheiten in den Hafenverwaltungen der kontinentalen Nordseehäfen gehörte die staatliche Kaiverwaltung in Hamburg. 1865 im Interesse des hamburgischen Handels gegründet, oblag ihr die wettbewerbsneutrale Abfertigung aller Dampfschiffe an den neuen Kaianlagen. Tiefer als in anderen Hafenstädten griff die öffentliche Hand in Hamburg damit in den Hafenbetrieb ein. 1910 geriet diese Organisationsform in die Kritik. 1935 erfolgte eine Zwangsvereinigung mit der ebenfalls staatlichen Hamburger Freihafen-Lagerhaus-Gesellschaft zur späteren Hamburger Hafen- und Lagerhaus-Gesellschaft (HHLA). 1970 wurde das Staatsunternehmen in den freien Wettbewerb mit der privaten Hafenwirtschaft gestellt und die Hafenbetriebsorganisation nach dem Vorbild der Wettbewerbshäfen dereguliert. Die Untersuchung zeichnet den Verlauf der politischen Debatte um diese Neuordnung zwischen 1910 und 1970 in Hamburg nach. Sie beschreibt dabei einen Transformationsprozess des öffentlichen Hafenbetriebs von einem Instrument der Wirtschaftsförderung zu einem Wirtschaftsbetrieb im freien Wettbewerb.

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Zwischen Wirtschaftsförderung und Wirtschaftsbetrieb, Kai Kähler

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2010
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