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Der Vertrag zwischen dem Heiligen Stuhl und dem Land Brandenburg (2003)

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Am 12. November 2003 haben der Heilige Stuhl und das junge Bundesland Brandenburg einen gemeinsamen Vertrag unterzeichnet, der gemäß seiner Präambel „die Rechtslage der Katholischen Kirche in Brandenburg dauerhaft“ regeln will. Sein Inkrafttreten kann als Schlusspunkt der rechtlichen Neuorganisation der katholischen Kirche und der Neuordnung ihres Verhältnisses zur Staatsgewalt auf dem Gebiet der ehemaligen DDR nach der Deutschen Wiedervereinigung angesehen werden. Die Untersuchung behandelt die staatskirchenrechtliche Ausgangslage sowie die Streitthemen der Verhandlungen. Die Darstellung der einzelnen Vertragsbestimmungen soll die Grundlagen im staatlichen und kirchlichen Recht aufzeigen. Auch die weiteren Verträge des Heiligen Stuhls mit den neuen Bundesländern nach der Wiedervereinigung werden gewürdigt.

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