Präventivhaft zur Terrorismusbekämpfung
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„Präventivhaft zur Terrorismusbekämpfung“ ist spätestens seit „Guantánamo“ ein zentrales völker- und verfassungsrechtliches Thema. Das Beispiel „Guantánamo“zeigt aber auch, dass es sich dabei um ein rechtlich vielschichtiges Feld handelt. Zum einen gibt es unterschiedliche Rechtsregime, je nachdem ob es um Haft im Rahmen eines bewaffneten Konflikts geht oder in einer Friedenssituation. Zum anderen gibt es unterschiedliche nationale Regelungsansätze, die jeweils anhand der menschenrechtlichen Vorgaben überprüft werden müssen. Die vorliegende Arbeit stellt rechtsvergleichend die wichtigsten nationalen Präventivhaftregime, also diejenigen der Vereinigten Staaten, des Vereinigten Königreichs, Israels und Indiens dar. Anschließend wird das normative Umfeld präventiven Freiheitsentzugs zum Zwecke der Abwehr terroristischer Gefahren auf der Ebene des Völkerrechts erarbeitet. Da präventiver Freiheitsentzug zur Abwehr terroristischer Gefahren ein Krisenphänomen ist, wird dabei besonderes Augenmerk auf die Frage gelegt, wieweit von dem im Normalfall Zulässigen ausnahmsweise abgewichen werden darf. Im Ergebnis zieht die Arbeit den Schluss, dass die Präventivhaft als Instrument der Terrorismusbekämpfung im Völkerrecht auch de lege lata auf einen grundsätzlich sinnvollen normativen Rahmen trifft.