Der Beitritt der Europäischen Union zur Europäischen Menschenrechtskonvention als gemischtes Abkommen?
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Die Frage nach dem „Ob“ eines Beitritts der EU zur EMRK war Gegenstand einer jahrzehntelangen Diskussion im europa- und völkerrechtlichen Schrifttum, die bis heute nicht beendet ist. Mittlerweile ist die EU der einzige Rechtsraum in Europa, der bezüglich seines Grundrechtsschutzes nicht einer direkten Kontrolle durch den EGMR unterliegt. Mit dem bevorstehenden Inkrafttreten den Vertrages von Lissabon und des 14. Zusatzprotokolls zur EMRK sollen nun die rechtlichen Voraussetzungen für einen solchen Beitritt geschaffen werden. Die Untersuchung wirft die Frage nach der möglichen rechtlichen Ausgestaltung dieses Beitritts auf. Mit dem Beitritt der EU zur EMRK werden große rechtspolitische und rechtliche Erwartungen verbunden, ihm begegnen aber auch schwerwiegende Bedenken, insbesondere bezogen auf die Autonomie der Unionsrechtsordnung. Im Schrifttum finden sich bislang nur wenige Beiträge, die sich mit diesen Bedenken auseinandersetzen und Vorschläge für die Ausgestaltung des Beitritts vorbringen. Ziel der Studie ist es, diese Lücke zu schließen und aufzuzeigen, dass mit Hilfe eines Gemischten Abkommens die meisten der mit dem Beitritt verbundenen Erwartungen und Bedenken zur Zufriedenheit aller Beteiligten - der EMRK, der Union, der EU-Mitgliedstaaten wie auch der einzelnen Unionsbürger - geregelt werden können. Inhaltlich gliedert sich die Arbeit in drei Teile. Der vierte und letzte Teil der Untersuchung dient der Schlussbetrachtung und gibt einen Überblick über die aufgestellten Thesen. Im ersten Teil der Untersuchung wird die Rechtsfigur der Gemischten Abkommen einer genauen Betrachtung unterzogen. Diese detaillierte Darstellung ist Voraussetzung für das Verständnis der weiteren Untersuchung. Der zweite Teil der Studie widmet sich den rechtspolitischen Überlegungen, die für und gegen einen Beitritt sprechen. Dabei wird besonderes Augenmerk auf die Frage gelegt, inwieweit der EGMR bereits heute Rechtsakte, die ihren Ursprung im Unionsrecht haben, auf ihre Konventionskonformität überprüft, ohne dass die EU selbst Beklagte vor dem EGMR sein kann. Im dritten Teil der Arbeit werden die bislang unterbreiteten Vorschläge zur Ausgestaltung des Beitritts untersucht und die verbleibenden Fragen und Probleme aufgezeigt. Im Weiteren wird an zahlreichen Einzelbeispielen dargestellt, dass die Rechtsfigur des Gemischten Abkommens durchaus - mit gewissen Einschränkungen - auf den Beitritt der EU zur EMRK zu übertragen ist. Besondere Bedeutung kommt in diesem Zusammenhang der Ausgestaltung des Verfahrens vor dem EGMR zu. Die Studie liefert einen Beitrag zur wissenschaftlichen Diskussion über die Ausgestaltung des Beitritts der EU zur EMRK, die mit der Schaffung der Beitrittsvoraussetzungen eine neue Intensität erreichen wird.