Die Vermeidung der juristischen Doppelbesteuerung im EG-Binnenmarkt.
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Ein wesentliches Hemmnis für den EG-Binnenmarkt stellt die internationale Doppelbesteuerung dar, die durch Anwendung der Anrechnungs- und Freistellungsmethode vermieden werden soll. Markus Keuthen geht der Frage nach, ob die derzeitige Ausgestaltung der Methoden mit dem Gemeinschaftsrecht zu vereinbaren ist. Hierzu untersucht er zunächst die Wirkungen der verschiedenen Methoden. Sodann wird die bisherige EuGH-Rechtsprechung einer für die Falllösung handhabbaren Dogmatik zugeführt, um im Anschluss die Methoden an den grundfreiheitlichen Vorgaben zu messen. Da nicht nur der Ansässigkeitsstaat, sondern auch der Quellenstaat nach den DBA zu einer Vermeidung der Doppelbesteuerung verpflichtet ist, untersucht der Autor die Wirkungen der Methoden in beiden Staaten. Keuthen kommt zu dem Ergebnis, dass es aus gemeinschaftsrechtlicher Sicht in den allermeisten Fällen zwingend geboten ist, eine internationale Doppelbesteuerung zu vermeiden. Eine gemeinschaftsrechtliche Präferenz für die Freistellungs- oder für die Anrechnungsmethode besteht indes nicht. Die besondere Prägung der Vermeidungsmethoden durch nationales Recht führt allerdings zu erheblichen Friktionen mit dem Gemeinschaftsrecht. Dabei erweist sich die Anrechnungsmethode als weitestgehend grundfreiheitskonform. Gesetzgeberischer Handlungsbedarf besteht hier u. a. aber für den Fall, dass inländische Verluste ausländische Gewinne mindern oder eine zeitlich inkongruente Zuordnung von Erwerbsaufwendungen in den involvierten Staaten erfolgt. Hinsichtlich der Freistellungsmethode hat die Untersuchung u. a. gezeigt, dass die von der Rechtsprechung geprägte Symmetriethese sowohl im Ansässigkeits- als auch im Quellenstaat diskriminierend wirken kann.