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Das Standardwerk des Allgemeinen Schuldrechts behandelt mit dem ebenfalls von Brox/Walker verfassten Grundriß des Besonderen Schuldrechts einen Kernbereich des Pflichtfachstoffs im Bürgerlichen Recht, der in beiden Staatsexamina beherrscht werden muss. Dabei stellt der Band des Allgemeinen Schuldrechts die für alle Schuldverhältnisse geltenden Bestimmungen des BGB dar, die sich mit dessen Bereitstellung, dem Inhalt, der Störung und dem Erlöschen der Schuldverhältnisse sowie mit der Schadensersatzpflicht, der Beteiligung Dritter am Schuldverhältnis sowie der Mehrheit von Gläubigern und Schuldnern befassen. Für die Neuauflage ist der Grundriß weitgehend neu geschrieben worden. Dabei sind insbesondere die umfangreichen Änderungen durch das Schuldrechtsmodernisierungsgesetz berücksichtigt, die im Bereich des Allgemeinen Schuldrechts vor allem das Leistungsstörungsrecht grundlegend umgestalten. Für Studenten, Referendare.
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Allgemeines Schuldrecht, Hans Brox
- Sprache
- Erscheinungsdatum
- 2002
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- Titel
- Allgemeines Schuldrecht
- Sprache
- Deutsch
- Autor*innen
- Hans Brox
- Verlag
- Beck
- Erscheinungsdatum
- 2002
- ISBN10
- 3406485960
- ISBN13
- 9783406485961
- Kategorie
- Lehrbücher
- Beschreibung
- Das Standardwerk des Allgemeinen Schuldrechts behandelt mit dem ebenfalls von Brox/Walker verfassten Grundriß des Besonderen Schuldrechts einen Kernbereich des Pflichtfachstoffs im Bürgerlichen Recht, der in beiden Staatsexamina beherrscht werden muss. Dabei stellt der Band des Allgemeinen Schuldrechts die für alle Schuldverhältnisse geltenden Bestimmungen des BGB dar, die sich mit dessen Bereitstellung, dem Inhalt, der Störung und dem Erlöschen der Schuldverhältnisse sowie mit der Schadensersatzpflicht, der Beteiligung Dritter am Schuldverhältnis sowie der Mehrheit von Gläubigern und Schuldnern befassen. Für die Neuauflage ist der Grundriß weitgehend neu geschrieben worden. Dabei sind insbesondere die umfangreichen Änderungen durch das Schuldrechtsmodernisierungsgesetz berücksichtigt, die im Bereich des Allgemeinen Schuldrechts vor allem das Leistungsstörungsrecht grundlegend umgestalten. Für Studenten, Referendare.