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Metaphysische Anfangsgründe der Rechtslehre
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Handle äußerlich so, dass der freie Gebrauch deiner Willkür mit der Freiheit von jedermann nach einem allgemeinen Gesetz zusammenbestehen könne.„ Dieses oberste Rechtsprinzip formulierte Kant im ersten Teil der “Metaphysik der Sitten„, der “Rechtslehre" (1797). Bereits bei Erscheinen zog der Text die Kritik auf sich, er weise in seiner Anordnung Unstimmigkeiten auf, sei partiell unverständlich. Die Neuedition bietet einen von Verderbtheiten völlig bereinigten Text, der damit erstmals in einer Fassung vorliegt, die Kants Argumentationsgang bruchlos nachvollziehbar werden läßt.
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