Die medizinisch nicht indizierte Beschneidung des männlichen Kindes
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Einführung§§2. Genitalbeschneidungen§§Historischer, religiöser und kultureller Kontext - Männliche Genitalbeschneidung - Weibliche Genitalbeschneidung§§3. Rechtslage vor Inkrafttreten des Paragraphen 1631d BGB§§Männliche Beschneidung in der bisherigen Judikatur - Das 'Beschneidungs-Urteil' des Landgerichts Köln - Die Zirkumzision als Körperverletzung i.S.d. Paragraphen 223 ff. StGB - Ergebnis§§4. Rechtslage nach Inkrafttreten des Paragraphen 1631d BGB§§Gang des Gesetzgebungsverfahrens - Verfassungsgemäßheit des Paragraphen 1631d BGB - Konformität des Paragraphen 1631d BGB mit überstaatlichen Menschen- und Grundrechten - Konformität des Paragraphen 1631d BGB mit dem AGG - Zusammenfassung der Ergebnisse und Fazit§§5. Nachkodifizielle Judikatur und aktuelle Praxis§§6. Schlussbetrachtung und Ausblick§§Literatur-und Sachwortverzeichnis