Glaube und Praxis stehen im Islam in einem sehr engen Verhältnis. Die auf die
Praxis bezogenen normativen Forderungen der Scharia spielten für das
islamische Religionsverständnis von Anfang an eine zentrale Rolle. Im 9.
Jahrhundert entstand aus den religionsrechtlichen Anwendungszusammenhängen
eine Methodologie der islamischen Normenlehre (u?ul al-fiqh). In der Reifphase
dieser Denktradition hat sich die Idee der Absichten der Scharia (maqa?id as-
sari?a) als wichtiger Bestandteil der normativen Theorie etabliert. Sie
verbindet die Normen der Scharia mit dem Nützlichkeitsprinzip und setzt die
Absichten der Scharia mit dem diesseitigen und jenseitigen Wohl der Menschen
gleich. Die Bewahrung der fünf lebensnotwendigen Dinge (Religion, Leben,
Vernunft, Nachkommenschaft, Vermögen) wird als die fundamentale praktische
Funktion der Normen aufgefasst. Im Zentrum der vorliegenden Untersuchung steht
das Konzept des Gelehrten as-Sa?ibi (gest. 790/1388), das einen Meilenstein
für die Systematisierung der Absichten der Scharia darstellt. Innerhalb des
deontologisch geprägten Normensystems des Islams werden die Bedingungen der
Möglichkeit einer teleologischen Betrachtung auf methodologischer und
ethischer Ebene untersucht. Das Verhältnis von Moral und Recht wird dabei als
eine der zentralen Fragen behandelt.
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Zur Theorie einer teleologischen Methode in der islamischen Normenlehre, Muhammet Sait Duran
Glaube und Praxis stehen im Islam in einem sehr engen Verhältnis. Die auf die
Praxis bezogenen normativen Forderungen der Scharia spielten für das
islamische Religionsverständnis von Anfang an eine zentrale Rolle. Im 9.
Jahrhundert entstand aus den religionsrechtlichen Anwendungszusammenhängen
eine Methodologie der islamischen Normenlehre (u?ul al-fiqh). In der Reifphase
dieser Denktradition hat sich die Idee der Absichten der Scharia (maqa?id as-
sari?a) als wichtiger Bestandteil der normativen Theorie etabliert. Sie
verbindet die Normen der Scharia mit dem Nützlichkeitsprinzip und setzt die
Absichten der Scharia mit dem diesseitigen und jenseitigen Wohl der Menschen
gleich. Die Bewahrung der fünf lebensnotwendigen Dinge (Religion, Leben,
Vernunft, Nachkommenschaft, Vermögen) wird als die fundamentale praktische
Funktion der Normen aufgefasst. Im Zentrum der vorliegenden Untersuchung steht
das Konzept des Gelehrten as-Sa?ibi (gest. 790/1388), das einen Meilenstein
für die Systematisierung der Absichten der Scharia darstellt. Innerhalb des
deontologisch geprägten Normensystems des Islams werden die Bedingungen der
Möglichkeit einer teleologischen Betrachtung auf methodologischer und
ethischer Ebene untersucht. Das Verhältnis von Moral und Recht wird dabei als
eine der zentralen Fragen behandelt.