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Die Untersuchungshaft gemäß § 112 Abs.3 StPO. Ein problematischer Haftgrund?

Stand 2003

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Die Untersuchungshaft, als schärfstes Zwangsmittel der Strafprozessordnung, wird durch einen richterlichen Haftbefehl angeordnet und dient der Sicherstellung eines geordneten Strafverfahrens sowie der Verhinderung weiterer Straftaten. Der Autor beleuchtet die rechtlichen Grundlagen und den Zweck der U-Haft, die als Freiheitsberaubung gegenüber Unschuldigen angesehen werden kann. Die Arbeit thematisiert die Bedeutung der U-Haft für die Aufklärung von Straftaten und die schnelle Bestrafung der Täter, um den staatlichen Anspruch auf Rechtssicherheit zu wahren.

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Die Untersuchungshaft gemäß § 112 Abs.3 StPO. Ein problematischer Haftgrund?, Veit Busse-Muskala

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Erscheinungsdatum
2007
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